Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinsame Zulassungsstelle des Landratsamts Alb-Donau-Kreis und der Stadt Ulm ist bemüht, seine Internetseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Internetseiten:www.zulassung-ulm.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
- Diese Internetseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG nur eingeschränkt vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Bilder sind nicht mit einem Alternativtext versehen.
- Die Helligkeitskontraste sind nicht ausreichend.
- Es sind ältere Grafiken abgebildet, deren Text nicht als Text-Element dargestellt ist, sondern als Schrifttext innerhalb der Grafik.
- Die Fokusreihenfolge für den Tastaturfokus ist nicht an allen Stellen einwandfrei verwendbar.
- Verlinkungen sind nicht immer ausreichend betitelt.
- Es fehlen Inhalte in Gebärdensprache.
- Die Erläuterungen in Leichter Sprache sind nicht vollständig.
- Einige PDF-Dateien sind nicht vollständig barrierefrei. Wir verwenden jedoch keine PDF-Dateien aus eingescannten Dokumenten.
Die barrierefreie Anpassung der Internetseite sowie die Bearbeitung der PDF-Dateien wird derzeit geplant und umgesetzt.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21. August 2024 im Rahmen einer Selbstbewertung erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 21. August 2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter presse@alb-donau-kreis.de. Informationen über von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommene Inhalte können Sie unter presse@alb-donau-kreis.de einholen. Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung eingehenden Mitteilungen ist: Landratsamt Alb-Donau-KreisDaniela BaumannSchillerstraße 3089077 Ulm
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Internetseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Landratsamt Alb-Donau-Kreis wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Landratsamt Alb-Donau-Kreis nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Für den Alb-Donau-Kreis ist dies:
Imke Schmid
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Kommunale Behindertenbeauftragte
Schillerstraße 30
Gebäude B, 6. Stock, Zimmer 6H-13
89077 Ulm
Telefon: 0731/ 185 4744
E-Mail: imke.schmid@alb-donau-kreis.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.